
Ist HubSpot CRM DSGVO-konform für Steuerberater im Mittelstand?
HubSpot CRM kann von Steuerberatern im Mittelstand DSGVO-konform eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wird, eine geeignete Hosting-Option gewählt wird und interne Datenschutzprozesse sauber umgesetzt sind. Die rechtliche Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Mandantendaten bleibt jedoch stets bei der Steuerkanzlei.
Inhalt
- Datenschutz ist für Steuerberater keine Formalität
- Was DSGVO-Konformität bei einem CRM-System wirklich bedeutet
- Welche Datenschutz-Funktionen bietet HubSpot CRM?
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Europäische Hosting-Optionen
- Rollen- und Rechteverwaltung
- Sichere Datenübertragung
- Lösch- und Exportmöglichkeiten
- Transparenz über Subprozessoren
- Die Verantwortung liegt bei der Steuerkanzlei
- Wie ein CRM in einer mittelständischen Steuerkanzlei sinnvoll eingesetzt werden kann
- Für welche Steuerkanzleien HubSpot CRM sinnvoll sein kann – und für welche nicht
- FAQ: HubSpot CRM und DSGVO für Steuerberater
- Fazit: Ist HubSpot CRM DSGVO-konform für Steuerberater im Mittelstand?
- Hast du noch Fragen?
Datenschutz ist für Steuerberater keine Formalität
Steuerberater verarbeiten regelmäßig besonders vertrauliche personenbezogene Daten. Dazu zählen Einkommensangaben, Steueridentifikationsnummern, Unternehmenskennzahlen und Bankverbindungen. Neben den Anforderungen der DSGVO gelten zusätzlich berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Für mittelständische Kanzleien ist Datenschutz deshalb nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern Teil der eigenen Vertrauensbasis. Mandanten erwarten, dass ihre Daten strukturiert, nachvollziehbar und sicher verarbeitet werden. Eine professionelle Kundenverwaltung muss daher klare Zugriffskonzepte, dokumentierte Prozesse und transparente Informationspflichten abbilden.
Ein CRM-System wie HubSpot kann diese organisatorische Struktur unterstützen. HubSpot stellt unter anderem einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit und bietet europäische Hosting-Optionen (ab dem Starter-Tarif) an, darunter auch Standorte innerhalb der EU. Da HubSpot ein US-Unternehmen ist, müssen internationale Datenübermittlungen im Rahmen der eigenen Datenschutzprüfung berücksichtigt werden. HubSpot verwendet hierfür vertragliche Schutzmechanismen wie Standardvertragsklauseln. Die finale Bewertung erfolgt jedoch immer durch die Kanzlei selbst.
Wichtig bleibt: Ein Softwareanbieter kann technische und vertragliche Grundlagen liefern. DSGVO-Konformität entsteht erst durch die konkrete Nutzung im Unternehmen.
Was DSGVO-Konformität bei einem CRM-System wirklich bedeutet
Viele Diskussionen rund um CRM und Datenschutz drehen sich um die Frage, ob ein Tool DSGVO-konform ist. Juristisch betrachtet ist diese Formulierung jedoch verkürzt. Die DSGVO bewertet keine Software, sondern konkrete Verarbeitungsvorgänge. Wenn eine Steuerkanzlei HubSpot einsetzt, bleibt sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. HubSpot handelt als Auftragsverarbeiter. Diese Rollenverteilung ist in Art. 4 und Art. 28 DSGVO klar geregelt. Daraus folgt eine zentrale Pflicht: Zwischen Kanzlei und Anbieter muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag bestehen. HubSpot stellt ein entsprechendes Data Processing Agreement bereit, das die Verarbeitung, Sicherheitsmaßnahmen und Subprozessoren regelt.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Speicherort der Daten. HubSpot bietet europäische Hosting-Optionen an, darunter auch Rechenzentrumsstandorte innerhalb der EU (ab dem Starter-Tarif). Für viele Steuerkanzleien im Mittelstand ist das ein wichtiger Faktor bei der Risikobewertung. Wie eingangs schon erwähnt, ist HubSpot ein US-Unternehmen. Internationale Datenübermittlungen müssen daher im Rahmen der eigenen Datenschutzprüfung berücksichtigt werden. Hier spielen vertragliche Schutzmechanismen wie Standardvertragsklauseln eine Rolle.

Neben vertraglichen Aspekten verlangt die DSGVO angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem klar definierte Zugriffsrechte, rollenbasierte Benutzerstrukturen, abgesicherte Datenübertragung sowie nachvollziehbare Änderungsprotokolle. Ein CRM-System kann diese Funktionen technisch bereitstellen. Ob sie datenschutzkonform eingesetzt werden, entscheidet jedoch die konkrete Konfiguration in der Kanzlei. Für Steuerberater bedeutet das in der Praxis: DSGVO-Konformität entsteht nicht durch die Wahl eines bestimmten Tools, sondern durch die Kombination aus Vertragsgestaltung, technischer Einrichtung und interner Organisation. Ein strukturiertes CRM kann diese Organisation erheblich unterstützen. Die Verantwortung bleibt jedoch stets beim Unternehmen selbst.
Welche Datenschutz-Funktionen bietet HubSpot CRM?
Ein CRM-System allein garantiert keine DSGVO-Konformität. Es kann jedoch Funktionen bereitstellen, die Steuerkanzleien bei einer strukturierten und nachvollziehbaren Datenverarbeitung unterstützen. HubSpot CRM stellt hierfür mehrere technische und vertragliche Bausteine zur Verfügung.
Auftragsverarbeitungsvertrag
HubSpot bietet ein Data Processing Agreement an, das die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt. Dieses Dokument definiert unter anderem:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art der verarbeiteten Daten
- technische und organisatorische Maßnahmen
- Einbindung von Subprozessoren
Für Steuerkanzleien ist dieser Vertrag eine zentrale Grundlage der datenschutzrechtlichen Zusammenarbeit.
Europäische Hosting-Optionen
HubSpot ermöglicht Datenhosting innerhalb der EU, darunter auch Standorte in Deutschland. Für viele mittelständische Kanzleien ist das ein wichtiger Bestandteil der eigenen Risikobewertung. Der Hosting-Standort beeinflusst die Bewertung möglicher Drittlandtransfers und wird daher regelmäßig in Datenschutzkonzepten dokumentiert.
Gleichzeitig bleibt relevant, dass HubSpot ein US-Unternehmen ist. Internationale Datenübermittlungen müssen deshalb im Rahmen der eigenen Prüfung berücksichtigt werden.
Rollen- und Rechteverwaltung
Datenschutz beginnt im Alltag. Wer darf was sehen und bearbeiten? HubSpot ermöglicht eine differenzierte Benutzerverwaltung. Innerhalb eines Accounts lassen sich:
- individuelle Rollen definieren
- Zugriffe auf Kontakte oder Objekte einschränken
- Berechtigungen auf Team-Ebene strukturieren
Gerade in Kanzleien mit mehreren Mitarbeitenden schafft diese Struktur Transparenz und reduziert das Risiko unbefugter interner Zugriffe.
Sichere Datenübertragung
HubSpot setzt bei der Datenübertragung auf verschlüsselte Verbindungen. Das schützt Informationen bei der Übermittlung zwischen Nutzer und Plattform. Für Steuerberater ist das ein elementarer Bestandteil jeder professionellen Softwarelösung.
Lösch- und Exportmöglichkeiten
Die DSGVO sieht Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung vor. HubSpot unterstützt diese Prozesse durch Funktionen wie:
- Export von Kontaktdaten
- dauerhafte Löschung einzelner Datensätze
- Verwaltung von Kontakteigenschaften
Diese technischen Möglichkeiten erleichtern die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsalltag.
Transparenz über Subprozessoren
HubSpot veröffentlicht Informationen zu eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Für Kanzleien ist diese Transparenz wichtig, um die eigene Dokumentationspflicht erfüllen zu können.
Für mittelständische Steuerkanzleien bedeutet das: HubSpot stellt die technischen Werkzeuge bereit, um Datenschutz strukturiert umzusetzen. Entscheidend bleibt jedoch die Frage, wie konsequent diese Funktionen im eigenen Unternehmen konfiguriert und genutzt werden.
Die Verantwortung liegt bei der Steuerkanzlei
Ein CRM-System kann technische Strukturen liefern. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt jedoch immer bei der Steuerkanzlei. Das gilt unabhängig davon, wie etabliert oder sicher ein Anbieter ist.
Nach der DSGVO ist die Kanzlei Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Der Softwareanbieter handelt lediglich im Auftrag.
Für die Praxis bedeutet das, dass jede Steuerkanzlei selbst sicherstellen muss, dass ihre Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Dazu gehören unter anderem:
- Abschluss und Prüfung des Auftragsverarbeitungsvertrags
- Dokumentation der Verarbeitung im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO
- klare Definition, welche Daten im CRM gespeichert werden dürfen
- strukturierte Vergabe von Zugriffsrechten
- regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden
- transparente Information der Mandanten über die Datenverarbeitung
Gerade im Mittelstand wird Datenschutz häufig pragmatisch organisiert. Das funktioniert im Alltag gut, birgt jedoch Risiken, wenn Prozesse nicht schriftlich fixiert sind. Ein CRM-System wie HubSpot kann hier helfen, Abläufe nachvollziehbar zu strukturieren. Es ersetzt jedoch weder eine interne Datenschutzrichtlinie noch die Abstimmung mit einem Datenschutzbeauftragten.
Ein häufiger Fehler in Kanzleien besteht darin, Marketingdaten, Kommunikationshistorien und steuerfachliche Kerndaten ohne klare Trennung zu vermischen. Eine saubere Systemarchitektur ist hier entscheidend. Das CRM sollte primär für Kontaktmanagement, Mandantenkommunikation und Akquiseprozesse genutzt werden. Hochsensible steuerliche Detaildaten gehören weiterhin in spezialisierte Fachsoftware.
Wer HubSpot einführt, sollte deshalb nicht nur das Tool betrachten, sondern auch folgende Fragen klären:
- Welche Mandantendaten benötigen wir tatsächlich im CRM
- Wer erhält Zugriff auf welche Datensätze
- Wie dokumentieren wir Lösch- und Auskunftsanfragen
- Wie integrieren wir das CRM in unser bestehendes Datenschutzkonzept
DSGVO-Konformität entsteht nicht durch Technik allein. Sie entsteht durch klare Prozesse, Verantwortlichkeiten und eine bewusste Entscheidung, Datenschutz als Teil der Kanzleikultur zu verstehen.
Wie ein CRM in einer mittelständischen Steuerkanzlei sinnvoll eingesetzt werden kann
Um die Rolle eines CRM-Systems greifbarer zu machen, lohnt sich ein abstrakter Blick auf eine typische mittelständische Steuerkanzlei mit mehreren Mitarbeitenden und wachsendem Mandantenstamm.
In vielen Kanzleien entstehen täglich neue Kontaktpunkte. Anfragen über die Website, Empfehlungen bestehender Mandanten, Netzwerkveranstaltungen oder Kooperationen führen zu ersten Gesprächen. Ohne klare Struktur werden diese Kontakte häufig in E-Mails, Tabellen oder persönlichen Notizen verwaltet. Genau hier setzt ein CRM an.
Ein System wie HubSpot kann in einer Kanzlei beispielsweise genutzt werden für
- Verwaltung von Kontaktdaten und Unternehmensinformationen
- Dokumentation von Erstgesprächen und Beratungsterminen
- Nachverfolgung von Angebots- oder Onboarding-Prozessen
- strukturierte Mandantenkommunikation
- Organisation von Marketing- und Akquiseaktivitäten
Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung. Ein CRM dient der Beziehungspflege, der Prozessorganisation und der Vertriebsstruktur. Es ersetzt keine steuerfachliche Kernsoftware. Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Lohnabrechnungen oder besonders detaillierte steuerliche Informationen sollten weiterhin in spezialisierten Fachsystemen verarbeitet werden.

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Für die datenschutzrechtliche Bewertung ist diese Trennung entscheidend. Je klarer definiert ist, welche Daten im CRM gespeichert werden und welche nicht, desto transparenter wird die gesamte Verarbeitung. In der Praxis bedeutet das häufig:
- Im CRM werden primär Kontaktdaten, Kommunikationshistorien und organisatorische Informationen gespeichert.
- Steuerliche Detaildaten verbleiben in der Fachsoftware.
- Zugriffe werden intern klar geregelt und dokumentiert.
Ein solches Setup schafft Übersicht und reduziert Risiken. Gleichzeitig bleibt die Kanzlei flexibel, wenn es um Mandantenakquise und strukturiertes Wachstum geht.
Für mittelständische Steuerberater kann ein CRM daher weniger ein Datenspeicher sein, sondern vielmehr ein Organisationswerkzeug. Es unterstützt klare Prozesse, ersetzt jedoch nicht die eigene Datenschutzverantwortung oder die interne Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten.
Für welche Steuerkanzleien HubSpot CRM sinnvoll sein kann – und für welche nicht
Nicht jede Kanzlei benötigt ein umfassendes CRM-System. Die Entscheidung hängt stark von der eigenen Ausrichtung, Größe und strategischen Zielsetzung ab.
HubSpot kann insbesondere für mittelständische Steuerkanzleien interessant sein, die ihre Mandantenkommunikation und Akquiseprozesse strukturiert organisieren möchten.
Das betrifft vor allem Kanzleien,
- die aktiv neue Mandanten gewinnen möchten
- die Marketingmaßnahmen wie Website-Anfragen oder Newsletter einsetzen
- die interne Prozesse transparent abbilden wollen
- die mehrere Mitarbeitende in Mandanten- oder Vertriebsprozesse einbinden
In solchen Konstellationen unterstützt ein CRM klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Kontaktverläufe und standardisierte Abläufe. Gerade bei wachsenden Kanzleien verhindert eine zentrale Plattform, dass Informationen ausschließlich in persönlichen Postfächern oder isolierten Tabellen liegen.
Weniger sinnvoll kann ein umfangreiches CRM dagegen sein, wenn
- die Kanzlei ausschließlich über Empfehlungen wächst
- keine aktive Mandantenakquise betrieben wird
- nur sehr wenige Personen Zugriff benötigen
- Marketing- oder Vertriebsprozesse kaum strukturiert sind
Für sehr kleine Einzelkanzleien mit stabilem Mandantenstamm kann der organisatorische Aufwand einer CRM-Einführung den tatsächlichen Nutzen übersteigen. In solchen Fällen steht oft die Fachsoftware im Mittelpunkt, nicht das Beziehungsmanagement.
Wichtig ist daher eine ehrliche Bedarfsanalyse. HubSpot ist ein leistungsfähiges CRM-System mit Marketing- und Vertriebsfunktionen. Es eignet sich vor allem für Kanzleien, die neben der fachlichen Arbeit auch ihre Außenwirkung, Mandantenbindung und Prozessstruktur professionalisieren möchten.
Für Steuerberater im Mittelstand ist die entscheidende Frage daher nicht, ob ein CRM grundsätzlich notwendig ist. Die relevante Frage lautet, ob strukturierte Mandantenprozesse und digitale Transparenz strategisch gewünscht sind. Wenn diese Zielsetzung klar definiert ist, kann HubSpot ein geeignetes Werkzeug sein. Ohne diese strategische Grundlage bleibt es lediglich ein zusätzliches System.
FAQ: HubSpot CRM und DSGVO für Steuerberater
HubSpot bietet Datenhosting innerhalb der Europäischen Union an, darunter auch Standorte in Deutschland. Steuerkanzleien können bei der Einrichtung ihres Accounts eine europäische Hosting-Option wählen. Für die eigene Datenschutzdokumentation sollte der konkrete Hosting-Standort geprüft und festgehalten werden.
Ja. HubSpot hat seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten. Deshalb müssen internationale Datenübermittlungen im Rahmen der eigenen Datenschutzprüfung berücksichtigt werden. HubSpot stellt hierfür vertragliche Schutzmechanismen wie Standardvertragsklauseln bereit. Die rechtliche Bewertung erfolgt durch die verantwortliche Kanzlei.
Nein. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist gesetzlich erforderlich, aber allein nicht ausreichend. Zusätzlich müssen interne Prozesse, Zugriffskonzepte, Dokumentationspflichten und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Die DSGVO bewertet immer die konkrete Verarbeitung, nicht nur den Vertrag.
Grundsätzlich ist die Speicherung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie zweckgebunden, notwendig und angemessen geschützt erfolgt. Steuerkanzleien sollten jedoch sorgfältig prüfen, welche Daten tatsächlich im CRM benötigt werden. Hochsensible steuerliche Detailinformationen gehören in der Regel in spezialisierte Fachsysteme.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, Mandanten transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dazu gehört auch die Nutzung externer Dienstleister. Diese Informationen werden üblicherweise in der Datenschutzerklärung oder in Mandatsunterlagen bereitgestellt.
Fazit: Ist HubSpot CRM DSGVO-konform für Steuerberater im Mittelstand?
HubSpot stellt die technischen und vertraglichen Grundlagen bereit, die eine datenschutzkonforme Nutzung ermöglichen. Dazu gehören ein Auftragsverarbeitungsvertrag, europäische Hosting-Optionen sowie Funktionen zur strukturierten Rechte- und Datenverwaltung. Für mittelständische Steuerkanzleien sind das relevante Bausteine, wenn Mandantenbeziehungen professionell organisiert werden sollen.
Entscheidend bleibt jedoch die eigene Umsetzung. Die DSGVO bewertet keine Software isoliert, sondern die konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Steuerkanzlei bleibt Verantwortlicher und muss sicherstellen, dass Prozesse, Dokumentation und Zugriffskonzepte sauber definiert sind. Ein CRM kann Struktur schaffen, ersetzt jedoch keine interne Datenschutzorganisation.
Für Kanzleien mit wachsendem Mandantenstamm, mehreren Mitarbeitenden und aktiver Akquise kann HubSpot ein sinnvolles Instrument sein, um Transparenz und Prozessklarheit zu erhöhen. Wer die Plattform in Betracht zieht, sollte neben funktionalen Aspekten insbesondere die vertraglichen Rahmenbedingungen, den Hosting-Standort und die eigene Datenschutzstrategie prüfen. Ein sinnvoller erster Schritt ist es, die Plattform in einer Testumgebung kennenzulernen und parallel die datenschutzrechtlichen Anforderungen intern zu bewerten. So lässt sich fundiert entscheiden, ob HubSpot in die eigene Kanzleistruktur passt.
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